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Autobahn-Tempolimit

RatgeberAktualisiert: 28. August 2026

Richtgeschwindigkeit: Was bedeuten die 130 km/h?

Auf freien Autobahnabschnitten gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Sie ist eine Empfehlung – aber unterschätzen sollte man sie trotzdem nicht.

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist eine Empfehlung, kein Verbot. Wer schneller fährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit und zahlt kein Bußgeld. Bei einem Unfall kann schnelleres Fahren aber zu einer Mithaftung führen – auch ohne eigenen Fahrfehler.

Was die Richtgeschwindigkeit ist

Die Richtgeschwindigkeit wurde 1978 in der „Verordnung über eine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen“ festgelegt. Sie beträgt 130 km/h und gilt auf Autobahnen sowie autobahnähnlichen Straßen überall dort, wo kein anderes, festes oder dynamisches Tempolimit angeordnet ist. Anders als ein Tempolimit ist sie keine verbindliche Höchstgeschwindigkeit, sondern eine Empfehlung für die Geschwindigkeit, bei der Fahren als besonders sicher gilt.

Kostet Schnellerfahren ein Bußgeld?

Nein. Wer auf einem freien Abschnitt schneller als 130 km/h fährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Es gibt kein Bußgeld, keine Punkte und kein Fahrverbot allein wegen des Überschreitens der Richtgeschwindigkeit. Sobald jedoch ein Schild oder eine Schilderbrücke ein Limit anzeigt, ist dieses verbindlich – und eine Überschreitung wird ganz normal geahndet.

Mithaftung bei einem Unfall

Der Punkt, den viele unterschätzen: Kommt es zu einem Unfall und war man schneller als die Richtgeschwindigkeit unterwegs, kann einem eine Mithaftung wegen erhöhter Betriebsgefahr zugerechnet werden – selbst dann, wenn man den Unfall nicht allein verschuldet hat. Das ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Praktisch heißt das: Wer deutlich schneller fährt, trägt im Streitfall unter Umständen einen Teil des Schadens mit, auch wenn ein anderer den Fehler gemacht hat.

Ausgeschlossen ist eine solche Mithaftung in der Regel, wenn nachweisbar ist, dass der Unfall auch bei 130 km/h passiert wäre. Der allgemeine Grundsatz aus § 1 StVO – Rücksicht und ständige Beherrschung des Fahrzeugs – gilt ohnehin unabhängig vom Tempo.

Freie Strecke vorher sehen

Die Karte zeigt, wo die Richtgeschwindigkeit gilt und wo ein festes oder dynamisches Limit.

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Wo die Richtgeschwindigkeit gilt

Die Empfehlung gilt genau auf dem Teil des Netzes, der kein Tempolimit hat – und das ist mit 64,7 % der größte Anteil. Auf den restlichen Strecken gibt ein festes Schild (23,2 %) oder eine Schilderbrücke (10,6 %) das jeweils gültige Limit vor. Welche Kategorie auf deiner Route liegt, siehst du farbig auf der Karte.

Häufige Fragen

Ist die Richtgeschwindigkeit ein Tempolimit?

Nein. Sie ist eine Empfehlung von 130 km/h. Ein Tempolimit ist verbindlich und wird per Schild oder Schilderbrücke angeordnet; die Richtgeschwindigkeit gilt dort, wo kein solches Limit steht.

Bekomme ich ein Bußgeld, wenn ich schneller als 130 fahre?

Auf einem freien Abschnitt nicht – Schnellerfahren ist keine Ordnungswidrigkeit. Steht dagegen ein Limit, gilt dieses, und eine Überschreitung wird geahndet.

Warum kann schnelles Fahren bei einem Unfall teuer werden?

Wer schneller als 130 km/h fährt, kann bei einem Unfall wegen erhöhter Betriebsgefahr mithaften – auch ohne eigenen Fahrfehler. Das kann im Streitfall einen Teil des Schadens bedeuten.

Rechtlicher Rahmen: Autobahn-Richtgeschwindigkeitsverordnung (1978), § 1 StVO, BGH-Rechtsprechung zur Betriebsgefahr. Dieser Text ist eine allgemeine Erläuterung und keine Rechtsberatung.

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